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RECHTLICHES 
 

Sehr geehrte Kunden, Eltern, Leitungen und Leser,

wir von der KinderKamera Baur haben uns der natürlichen und authentischen Fotografie gewidmet. Mit voller Leidenschaft und Einsatz, halten wir die unbeschwerten Momente im Kindergarten und in der Schule seit nun mehr als drei Jahren fest. Immer wieder müssen leider auch wir uns zum Thema Vorteilsnahme und Bestechung äußern, sowohl im Kontext mit Leitungen, aber auch mit Trägerschaften und Elternvertretern. Gerne beziehen wir hierzu auch öffentlich und transparent Stellung: Die KinderKamera Baur freut sich gemeinsam mit Ihnen, sowohl als Einrichtungsleitung, Vertreter des Elternrates oder ähnlichen Funktionen einen Termin in Ihrer Einrichtung umzusetzen. Allerdings soll erwähnt bleiben und hiermit deutlich Position bezogen werden, dass wir auch zukünftig ebenso wie in der Vergangenheit Abstand nehmen von Beteiligungen, Geldgeschenken, Wert – Sachgeschenken, sowie Raummieten oder ähnlichem. Anlässlich der aktuellen rechtlichen Situation gibt es hier keinerlei Möglichkeiten dies anders zu deklarieren oder gar unter der Hand einzufordern. Wir verweisen hierzu auf den § 3 Abs. 2 TVöd und weiteren Regelungen, welche bei Interesse in der Rechtsprechung nachzulesen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2011 das Zuwendungen jeglicher Art an Einrichtungsleitungen, Kinder, Eltern oder ähnlichen als Bestechung zu werten sind. Die rechtliche Situation hierzu ist eindeutig und klar. Das BGH Urteil vom 26.05.2011 wertet jegliche Zuwendung und deren Annahme als Straftat bzw. ist dies strafbar.

Sowohl der Empfänger als auch der Geber dieser Zuwendungen macht sich strafbar.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf weitere Zusammenarbeiten, sowohl mit unseren Stammkunden, als auch mit neuen Kindergärten und Schulen.

 

Ihre KinderKamera Baur

Vertreten durch Herrn Pascal Bauer Geschäftsführer

Lindenberg den 17.01.2020

Hier ein Beispiel bezüglich Vorteilsnahme: 
https://www.youtube.com/watch?v=249odu8UVps

 

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